Unsere AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN
1. Zahlungsverfahren, Lieferung
(1) Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.)
 zu bezahlen.
 (2) Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA BasisLastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation
 (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käufer im Falle einer ersten oder einmaligen Lastschrift fünf Tage und
 bei einer wiederkehrenden Lastschrift zwei Tage vor der Fälligkeit
 zugeht.
 (3) Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es
 fallen bei der Versendung sowohl im Inland als auch ins Ausland
 Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die
 den ausgehängten Frachtkostenbestimmungen entnommen werden können. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die
 Lieferung beim Käufer frei Bordsteinkante.
2. Gewährleistung
 
 (1) Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter
 Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 (2) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
3. Produktbeschaffenheit
 
 Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften,
 Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und
 chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu
 berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Strukturund sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu
 den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen
 Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist
 einzuholen.
4. Haftungsbeschränkung
 
 (1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer
 uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
 Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer
 vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst
 werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
 (2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 4 Abs. 1 erfasst werden
 und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht
 werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die
 Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die
 ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
 ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die
 Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren
 Schäden.
 (3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 5. Eigentumsvorbehalt
 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Individuelle Anfertigung
 
 (1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer
 erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
 Käufers zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die
 Bestimmungen dieses Paragraphen.
 (2) Der Käufer wird den Verkäufer bei der
 Erstellung der Individualfertigung unterstützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Käufers für die Erstellung erforderlich sind (z. B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder
 Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der
 Käufer seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der
 Verkäufer nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt,
 jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen
 an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die
 Erfüllung zu verweigern, sofern der Verkäufer bei der Fristsetzung
 auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des
 Verkäufers im Falle des Verzuges des Käufers bleiben unberührt.
 (3) Sofern der Käufer Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung
 überlässt, steht er dafür ein, dass der Verkäufer den Entwurf ohne
 die Verletzung von Drittrechten (z. B. gewerbliche Schutzrechte)
 zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die entstandene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf
 den Entwurf zurückgehen. Hat der Verkäufer Zweifel an der Drittrechtsfreiheit wird er den Käufer unverzüglich informieren.
 (4) Die Gewährleistungsrechte des Käufers erstrecken sich nicht
 auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe
 und/oder Konstruktionsangaben des Käufers zurückgehen, sofern
 der Verkäufer im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
 (5) Der Verkäufer behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den
 örtlichen Gegebenheiten beim Käufer vertraut zu machen, bevor
 er mit der Fertigung beginnt. Der Käufer wird dem Verkäufer
 und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage ermöglichen.
 (6) Verlangt der Käufer eine Änderung an der Individualfertigung,
 unterbreitet der Verkäufer ein Nachtragsangebot, aus dem sich
 ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Käufers verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit haben werden. Nimmt der Käufer das Nachtragsangebot
 an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im
 dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung
 zwischen den Parteien zustande, wird der Verkäufer die Individualfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung
 ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch
 das Änderungsverlangen des Käufers entstehen (z.B. durch die
 Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Verkäufer nicht zu
 vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen
 zugunsten des Verkäufers unter Berücksichtigung der Dauer der
 Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Käufers.
 (7) Der Verkäufer ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der
 Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
7. Schlussbestimmungen
 
 (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur
 Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender
 Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als
 Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
 (2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige
 Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung
 nicht ausdrücklich widersprechen.
 (3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
 Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
